Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihren Notartermin
Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, da der Termin sonst nicht stattfinden kann. Je nach Art der Beurkundung können weitere Unterlagen erforderlich sein – zum Beispiel Sterbeurkunde im Original, Erbscheine (Ausfertigung) oder Gesellschaftsverträge. Wir teilen Ihnen im Vorfeld des Termins mit, welche Dokumente in Ihrem Fall konkret benötigt werden.
Die Notarkosten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert – also dem Wert des beurkundeten Vorgangs. Es gibt keine Verhandlungsspielräume.
Für viele Beurkundungen ist das persönliche Erscheinen aller Beteiligten erforderlich. Seit 2022 sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Online-Beurkundungen möglich – etwa bei GmbH-Gründungen. Ob eine Online-Beurkundung in Ihrem Fall in Betracht kommt, klären wir gerne im Vorfeld.
Für einfachere Beglaubigungen sind oft kurzfristige Termine möglich. Bei komplexeren Beurkundungen – etwa Immobilienkaufverträgen oder Erbverträgen – empfehlen wir, sich möglichst frühzeitig zu melden, da Entwurfsarbeiten und Abstimmungen Zeit benötigen.
Bei der Beurkundung gestaltet der Notar aktiv den Inhalt des Rechtsgeschäfts mit, liest die Urkunde vor und beurkundet den Willen der Beteiligten. Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original – ohne inhaltliche Prüfung.
Die Ausfertigung ersetzt die Urschrift und steht dieser rechtlich gleich – sie trägt das Siegel des Ausstellers. Erforderlich ist sie insbesondere bei Vollmachten, Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen. Die einfache Abschrift hingegen ist eine nicht beglaubigte Kopie der Urkunde und dient lediglich zur Information – sie hat keine vollstreckungsrechtliche Wirkung.
Ja. Sie können für Ihre Beurkundung grundsätzlich jeden deutschen Notar frei wählen – unabhängig davon, wo Sie wohnen oder wo die Immobilie liegt. Unser Büro ist über die A71 gut aus dem Raum Schweinfurt, Meiningen, Bad Neustadt an der Saale und Suhl erreichbar. Parkplätze stehen direkt vor dem Büro bereit.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln – etwa bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Ohne eine solche Vollmacht müsste das Gericht einen Betreuer bestellen, was zeitaufwendig und belastend sein kann. Wir empfehlen, frühzeitig vorzusorgen.
In der Regel schlägt der Käufer den Notar vor, da er die Notarkosten überwiegend trägt. Beide Parteien können sich jedoch auch gemeinsam auf einen Notar einigen. Der Notar ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet und vertritt keine Seite – er gestaltet den Vertrag im Interesse aller Beteiligten.
Ja. Ein notarielles Testament bietet gegenüber einem handschriftlichen Testament mehrere Vorteile: Es wird amtlich verwahrt, ist formell einwandfrei und ersetzt in vielen Fällen den Erbschein – was erheblich Zeit und Kosten spart. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.